INHALTE
In den meisten ambulanten Wohnformen und in den besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe finden die heimrechtlichen Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) Anwendung. Bei der Gestaltung und Anpassung entsprechender Verträge mit den Verbraucher*innen sind diverse gesetzliche Vorgaben zu beachten. Ferner unterliegt die Anpassung der Entgelte strengen gesetzlichen Regelungen, die eingehalten werden müssen, damit die erhöhten Entgelte wirksam vereinbart werden. Darüber hinaus sind bei der Kündigung von Verbraucher*innen diverse Besonderheiten zu beachten. Das Seminar befasst sich im Schwerpunkt mit dem Anwendungsbereich des WBVG, der Durchführung von Vertragsänderungen sowie dem Entgelterhöhungsverfahren und der Durchführung von Kündigungen.
SCHWERPUNKTE
1. Anwendungsbereich des WBVG und wesentliche Vertragsinhalte
2. Anpassung von Verträgen
3. Durchführung von Entgelterhöhungsverfahren
4. Erstellung von Kündigungen und Durchführung von Räumungsverfahren
DOZENTIN
Rechtsanwältin
Christine Vandrey
Fachanwältin für Sozialrecht
Termin 10.03.2026 Zeit 09:00-13:00 Kosten intern Format Präsenz-Seminar
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Veranstaltungsort Cooperative Mensch eG Hinterhaus, 5. OG Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin |
Zielgruppe Regionalleitungen Wohnen, Sekretariate, BEW-Koordination
Teilnehmerzahl maximal 16
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Kontakt fortbildung@co-mensch.de Telefon: (030) 446 872 300 |
INHALTE
In den meisten ambulanten Wohnformen und in den besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe finden die heimrechtlichen Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) Anwendung. Bei der Gestaltung und Anpassung entsprechender Verträge mit den Verbraucher*innen sind diverse gesetzliche Vorgaben zu beachten. Ferner unterliegt die Anpassung der Entgelte strengen gesetzlichen Regelungen, die eingehalten werden müssen, damit die erhöhten Entgelte wirksam vereinbart werden. Darüber hinaus sind bei der Kündigung von Verbraucher*innen diverse Besonderheiten zu beachten. Das Seminar befasst sich im Schwerpunkt mit dem Anwendungsbereich des WBVG, der Durchführung von Vertragsänderungen sowie dem Entgelterhöhungsverfahren und der Durchführung von Kündigungen.
SCHWERPUNKTE
1. Anwendungsbereich des WBVG und wesentliche Vertragsinhalte
2. Anpassung von Verträgen
3. Durchführung von Entgelterhöhungsverfahren
4. Erstellung von Kündigungen und Durchführung von Räumungsverfahren