§ 2 Zweck und Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Eingliederung und Förderung von behinderten sowie von Behinderung bedrohten Menschen in die Gesellschaft.
(2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung und Betrieb von Einrichtungen und Dienstleistungsangeboten für behinderte Menschen, insbesondere Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, chronisch kranke oder pflegebedürftige Menschen, wie beispielsweise stationäre und ambulante Betreuungsangebote, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten,
Ambulatorien und Kindertagesstätten sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Spastikerhilfe Berlin e.V. unter anderem auf dem Gebiet der Integration.
(3) Im Rahmen des vorgenannten Gegenstands ist die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder zugelassen.