Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung und Würde in Geborgenheit Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, die in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe leben, haben gemäß § 132g des SGB V einen Anspruch auf eine Beratung zur Versorgung am Lebensende.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, sofern die Nutzer*innen gesetzlich krankenversichert sind. Die Beratung kann in jeder Lebensphase in Anspruch genommen werden.
Bei der Cooperative Mensch gibt es zwei dafür qualifizierte Berater*innen. Wir bieten eine individuelle Beratung für Assistenznehmende, An- und Zugehörige und rechtliche Betreuer*innen an. Wir nehmen uns Zeit für die Beratungsgespräche, es geht um ein wichtiges Thema. Wichtig sind uns die Wünsche und Bedürfnisse der Assistenznehmenden, nicht nur für den Notfall, sondern auch für das Leben.
Wir unterstützen die einwilligungsfähigen Assistenznehmenden dabei, informiert und selbstbestimmt ihre Vorstellungen und Wünsche zu formulieren. Wir informieren über die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht oder rechtlichen Betreuung.
Wir bieten Vorsorgebevollmächtigten und rechtlichen Betreuer*innen Unterstützung bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens der Betreuten an. Die Gespräche finden nicht erst in einer medizinischen Notfallsituation statt. So können alle Vertrauenspersonen in Ruhe einbezogen werden. Wir arbeiten mit Ärzt*innen, Krankenhäusern und anderen regionalen Diensten zusammen.
Ein Interview zum Angebot findet sich hier.
Assistenznehmende, Mitarbeitende und rechtliche Betreuer*innen können sich gerne an uns wenden:
Anja Schröder
 Psychologin, Beraterin für gesundheitliche 
 Versorgungsplanung am Lebensende,
 Palliative Care
 Telefon (0178) 901 50 37
 schroeder.a(at)co-mensch.de 
Karsta Pfeiffer
 Beraterin für die gesundheitliche Versorgungsplanung zum Lebensende
 Erzieherin, Palliative Care
 pfeiffer.k(at)co-mensch.de
Unter Flyer ist hier verfügbar.
 
				
		
	
		