INHALTE
Das Gesamtplanverfahren ist ein Kernbereich des BTHG´s und seit dem 01.01.2018 gesetzlich verankert. Es dient der Feststellung, Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. Es beinhaltet u.a. den Teilhabeplan, Spezifika der Eingliederungshilfe und Selbsthilferessourcen.
Die neuen Regelungen zum Gesamtplanverfahren in Teil 2 des SGB IX sollen sicherstellen, dass die personenzentriert neu ausgerichteten Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau und bedarfsdeckend erbracht werden. Das Verfahren der Gesamtplanung soll die Überprüfung bewilligter Leistungen ermöglichen. Es beinhaltet die Bedarfsfeststellung mit dem Teilhabebedarfsermittlungsinstrument Berlin (TIB) sowie die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP). Die Entwicklung der Leit-und Teilhabeziele im TiB findet in der Regel ohne Leistungserbringer, nur zwischen Teilhabefachdienst und den leistungsberechtigten Personen statt.
Die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) wird dargestellt und erläutert. In der ZLP besprechen Leistungsberechtigte, Teilhabefachdienste (TFHD) und potentielle Leistungserbringer den Übertrag der Leit-und Teilhabeziele in operationale Zielsetzungen für eine Teilhabe-/Eingliederungsleistung. SIe lernen die ZLP in den Prozesszyklus des Gesamtplanverfahrens einzuordnen. Das Seminar will Sie darin unterstützen, diese Prozesse so partizipativ wie möglich mit den leistungsberechtigten Personen/ Antragsteller*innen durchzuführen.
Diese Veranstaltung bezieht sich in erster Linie auf die Entwicklungen und Vorgaben im Land Berlin.
SCHWERPUNKTE
METHODEN
Vortrag, Beispiele, Diskussion
Die ZLP wird vorgestellt.
Übersetzungstool wird mitgedacht.
LERNZIELE
Sie sollen die neuen Gesetze verstehen und für Ihr Klientel bzw. für Ihren Träger anwenden können.
DOZENT
Rechtsanwalt
Florian Gommel
Fachanwalt für Sozialrecht
Termin 01.10.2024 Zeit 09:00-15:00 Kosten ausgebucht Format Präsenz-Seminar
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Veranstaltungsort Cooperative Mensch eG Hinterhaus, 3. OG Gubener Str. 49 10243 Berlin |
Zielgruppe Mitarbeitende aus der Eingliederungshilfe, weitere Interessierte
Teilnehmerzahl maximal 16
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Kontakt fortbildung@co-mensch.de Telefon: (030) 446 872 313 |
INHALTE
Das Gesamtplanverfahren ist ein Kernbereich des BTHG´s und seit dem 01.01.2018 gesetzlich verankert. Es dient der Feststellung, Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. Es beinhaltet u.a. den Teilhabeplan, Spezifika der Eingliederungshilfe und Selbsthilferessourcen.
Die neuen Regelungen zum Gesamtplanverfahren in Teil 2 des SGB IX sollen sicherstellen, dass die personenzentriert neu ausgerichteten Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau und bedarfsdeckend erbracht werden. Das Verfahren der Gesamtplanung soll die Überprüfung bewilligter Leistungen ermöglichen. Es beinhaltet die Bedarfsfeststellung mit dem Teilhabebedarfsermittlungsinstrument Berlin (TIB) sowie die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP). Die Entwicklung der Leit-und Teilhabeziele im TiB findet in der Regel ohne Leistungserbringer, nur zwischen Teilhabefachdienst und den leistungsberechtigten Personen statt.
Die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) wird dargestellt und erläutert. In der ZLP besprechen Leistungsberechtigte, Teilhabefachdienste (TFHD) und potentielle Leistungserbringer den Übertrag der Leit-und Teilhabeziele in operationale Zielsetzungen für eine Teilhabe-/Eingliederungsleistung. SIe lernen die ZLP in den Prozesszyklus des Gesamtplanverfahrens einzuordnen. Das Seminar will Sie darin unterstützen, diese Prozesse so partizipativ wie möglich mit den leistungsberechtigten Personen/ Antragsteller*innen durchzuführen.
Diese Veranstaltung bezieht sich in erster Linie auf die Entwicklungen und Vorgaben im Land Berlin.
SCHWERPUNKTE
METHODEN
Vortrag, Beispiele, Diskussion
Die ZLP wird vorgestellt.
Übersetzungstool wird mitgedacht.
LERNZIELE
Sie sollen die neuen Gesetze verstehen und für Ihr Klientel bzw. für Ihren Träger anwenden können.