In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Gegebenheiten der Schnittstellen Eingliederungshilfe und Pflege. Die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden der Pflege und der Eingliederungshilfe soll unter Beleuchtung des juristischen Rahmens unterstützt werden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der United Nations weiterentwickelt. Das Gesetz versucht mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren.
Die eingeführten Pflegegrade definieren die Grenzen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe neu.
DOZENT
Florian Gommel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
INHALT
LERNZIELE
METHODEN
Vortrag, Beispiele, Diskussion
|
Termin 10.09.2026 Zeit 09:00-16:00 Kosten 230,00 € Format Präsenz-Seminar
|
Veranstaltungsort Cooperative Mensch eG Hinterhaus, 3. OG Gubener Str. 49 10243 Berlin |
|
Zielgruppe Mitarbeitende aus der Eingliederungshilfe, weitere Interessierte
Teilnehmerzahl max. 16 Teilnehmende
|
Kontakt fortbildung@co-mensch.de Telefon: (030) 446 872 300 |
In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Gegebenheiten der Schnittstellen Eingliederungshilfe und Pflege. Die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden der Pflege und der Eingliederungshilfe soll unter Beleuchtung des juristischen Rahmens unterstützt werden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der United Nations weiterentwickelt. Das Gesetz versucht mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren.
Die eingeführten Pflegegrade definieren die Grenzen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe neu.