Hier können ausschließlich Rezepte und Verordnungen für Patient_innen des SPZ Steglitz-Zehlendorf angefordert werden, die wiederholt von uns ausgestellt werden („Dauer-Rezepte“). Für gesetzlich krankenversicherte Patient_innen können Rezepte bzw. Verordnungen nur ausgestellt werden, wenn uns eine Überweisung für das aktuelle Quartal vorliegt. Die Verordnungen können in der Regel am übernächsten Werktag an der Anmeldung (bitte Öffnungszeiten beachten) abgeholt werden. Alternativ senden wir Ihnen aktuell bei Wunsch die Verordnungen auch an die bei uns hinterlegte Anschrift zu.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig und fehlerfrei ausgefüllte Anfragen bearbeiten können.
Sollen Medikamente oder Therapien gewechselt, Dosierungen oder Behandlungsfrequenz etc. geändert werden, muss dies vorab mit der zuständigen Ärztin bzw. dem zuständigen Arzt abgesprochen werden. Abholen können die Rezepte die sorgeberechtigten Eltern bzw. Vormünder und volljährige Patient_innen selbst. Ebenso übergeben wir die Verordnung Personen, die eine aktuelle und gültige Vollmacht der Sorgeberechtigten vorlegen können.
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