In diesem interaktiven Vortrag thematisien wir die Bedeutung des Informationsberichtes als zentrales Steuerungsinstrument des Leistungserbringers für die Bedarfsermittlung durch den Leistungsträger. Der Informationsbericht ist eine wesentliche Grundlage zur Leistungsgewährung im Rahmen der sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung, insbesondere im Bereich Wohnen, ambulante Dienste, Beschäftigungs- und Förderbereiche Tagesstruktur (BFBTS).
Leistungserbringer erleben häufig, dass ihre fachliche Expertise im Hilfeprozess nicht mehr angemessen einbezogen wird. Ein möglicher Grund dafür liegt in der oftmals unterschätzten Bedeutung des Informationsberichts, der als zentraler Bestandteil des Hilfeprozesses gemeinsam von der leistungsberechtigten Person und dem Leistungserbringer erstellt wird. Derzeit gibt es bundesweit keine einheitliche Vorgehensweise im Berichtswesen, in der Anwendnung und Interpretation der ICF als auch im Umgang mit dem bio-psycho-sozialen Modell. Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde die gemeinsame Verantwortung von Leistungsträgern und Leistungsberechtigten bei der Gestaltung des Hilfeprozesses deutlich gestärkt. Dies führt in der Praxis oftmals dazu, dass sich Leistungsberechtigte von der Anforderung, Entscheidungen zu treffen oder ihre Anliegen selbst zu vertreten, überfordert fühlen. Dabei steht es den Leistungsberechtigten jederzeit frei, eine Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen und mitzunehmen. Die Wahl der Vertrauensperson obliegt dem Leistungsberechtigten selbst. Es kann ein Verwandter, ein Freund, ein Vertreter des Leistungserbringers oder eine andere Person sein.
DOZENTIN
Bia von Raison
Sozialpädagogin M.A.,
Mitglied in ICF-Arbeitsgruppen der BAR e.V., DGRW e.V. und DGSMP e.V.,
systemische Supervisorin in Ausbildung
SCHWERPUNKTE
LERNZIELE
Termin 14.03.2025 Zeit 09:00-11:00 Kosten 65,00 € Format Online-Vortrag
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Veranstaltungsort Online über Zoom |
Zielgruppe Fachkräfte in der Teilhabeberatung und Hilfeplanung aus den Bereichen Wohnen und Arbeiten von erwachsenen Menschen mit Behinderung
Teilnehmerzahl maximal 25
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Kontakt fortbildung@co-mensch.de Telefon: (030) 446 872 300 |
In diesem interaktiven Vortrag thematisien wir die Bedeutung des Informationsberichtes als zentrales Steuerungsinstrument des Leistungserbringers für die Bedarfsermittlung durch den Leistungsträger. Der Informationsbericht ist eine wesentliche Grundlage zur Leistungsgewährung im Rahmen der sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung, insbesondere im Bereich Wohnen, ambulante Dienste, Beschäftigungs- und Förderbereiche Tagesstruktur (BFBTS).
Leistungserbringer erleben häufig, dass ihre fachliche Expertise im Hilfeprozess nicht mehr angemessen einbezogen wird. Ein möglicher Grund dafür liegt in der oftmals unterschätzten Bedeutung des Informationsberichts, der als zentraler Bestandteil des Hilfeprozesses gemeinsam von der leistungsberechtigten Person und dem Leistungserbringer erstellt wird. Derzeit gibt es bundesweit keine einheitliche Vorgehensweise im Berichtswesen, in der Anwendnung und Interpretation der ICF als auch im Umgang mit dem bio-psycho-sozialen Modell. Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde die gemeinsame Verantwortung von Leistungsträgern und Leistungsberechtigten bei der Gestaltung des Hilfeprozesses deutlich gestärkt. Dies führt in der Praxis oftmals dazu, dass sich Leistungsberechtigte von der Anforderung, Entscheidungen zu treffen oder ihre Anliegen selbst zu vertreten, überfordert fühlen. Dabei steht es den Leistungsberechtigten jederzeit frei, eine Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen und mitzunehmen. Die Wahl der Vertrauensperson obliegt dem Leistungsberechtigten selbst. Es kann ein Verwandter, ein Freund, ein Vertreter des Leistungserbringers oder eine andere Person sein.